Umsatzsteuersenkung 2020: Das müssen Arztpraxen und Heilberufler dringend tun
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Umsatzsteuersenkung 2020: Das müssen Arztpraxen und Heilberufler dringend tun

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Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen die Umsatzsteuersätze vorübergehend gesenkt werden. Auf Ärzte und Heilberufler kommt deshalb Arbeit zu.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Unter anderem wird die Umsatzsteuer gesenkt: der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.  Die neuen Steuersätze sollen nur für Umsätze zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 gelten.

Für wen gelten die niedrigeren Steuersätze?

Grundsätzlich ist jeder Arzt und Heilmittelerbringer betroffen, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Neben den positiven Effekten auf die Marge oder der gesteigerten Nachfrage durch Weitergabe der Steuersenkung an den Patienten, bringt die Änderung einen erheblichen Umstellungsaufwand mit sich.

Welche Umsätze betroffen sind

Zu denken ist zum Beispiel an:

  • Anzahlungen
  • Gutscheine
  • Skonti und Boni
  • Dauerleistungen (wie Miete oder Leasing)
  • Pkw-Überlassung an Mitarbeiter
  • Leistungsbezüge aus dem Ausland
  • Leistungsbezüge die zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft führen

Was Sie nun konkret tun müssen

Um die richtigen steuerlichen Folgen auch umzusetzen, ist ein Eingriff ins Buchhaltungs- und Kassen-system notwendig. „Das heißt, zum Stichtag 1. Juli 2020 müssen die neuen Steuersätze im jeweiligen System programmiert sein“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Rita Kuhn in Schweinfurt.

Auch müssen Preisauszeichnungen in einer Praxis, einem Flyer oder Online-Shop angepasst werden.

Ein weiterer Umsetzungsaufwand ergibt sich beim Rechnungseingang. Hier ist sicherzustellen, dass die Rechnungen der Lieferanten für Leistungen im Übergangszeitraum nur die verminderte Umsatzsteuer ausweisen. „Achtung: Wenn Sie die Umsatzsteuer zu hoch angeben, können Sie sie nicht in voller Höhe als Vorsteuer abziehen“, erklärt Kuhn.

Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis in Schweinfurt

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